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Weihnachtsfeier und Co. - was gilt es in der Firma zu beachten?

Zukunftsblick Blog

Thema: Lebensberatung

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Foto: seqoya / fotolia
Beitrag vom 21.07.2017

Weihnachtsfeier und Co. - was gilt es in der Firma zu beachten?

Weihnachtsfeier, Incentives und Ausflüge sollen zur Stärkung des Teams und damit zur Förderung des Gemeinschaftsgedankens beitragen. Hier können sich alle unabhängig ihrer Position kennenlernen und austauschen.
Vor allem in grösseren Unternehmen kennen sich Kollegen oftmals nur vom Namen, geführten Telefonaten oder virtuellem Informationsaustausch. Ganz gleich, um welche Aktivität es sich innerhalb der Firmenkonstellation handelt. Unterhaltung, Vergnügen und Spass stehen natürlich im Vordergrund.

Letztendlich geht es darum, die alltägliche Routine auszublenden, sich untereinander auch privat besser kennenzulernen, Erfolge zu feiern und das Beisammensein zu geniessen. Aber auch gilt es einige Regeln dabei zu beachten.

Tatsächlich werden vielen Mitarbeitern eine Weihnachtsfeier oder auch sonstige Firmenveranstaltungen zum Verhängnis. Vermehrter Alkoholkonsum und eine ausgelassene Stimmung sind nicht ganz unschuldig daran, dass man möglicherweise Dinge tut, an die man sich später nicht mehr erinnern möchte und damit zwangsläufig auch zum Hauptgesprächsthema in der Firma wird.

Sollte man deswegen eventuell auf eine Teilnahme verzichten? Auf Dauer könnte dies leider auch einen negativen Eindruck hinterlassen.

No-Gos bei Weihnachtsfeier und anderen Firmenveranstaltungen

Grundsätzlich gilt auch bei Weihnachtsfeier und Co. des Arbeitgebers, tatsächlich einiges zu beachten und sich an bestimmte Regeln zu halten. Ist man als Mitarbeiter neu in einer Firma, sollte man sich vorab am besten schon bei Kollegen erkundigen, wie solche Veranstaltungen ablaufen.

Möglicherweise gibt es bestimmte Rituale, ein bestimmtes Motto und/oder einen Dresscode.

Abgesehen davon gibt es einige No-Gos, die unabhängig von Veranstaltung oder Unternehmen beachtet werden sollten.

- Sowohl als Letzter kommen und als Erster gehen als auch als Erster kommen und als Letzter gehen, hinterlassen nicht den besten Eindruck.

- Niemals mit anderen über Kollegen beziehungsweise Vorgesetzte lästern oder herziehen.

- Auch in Alkohollaune respektvoll mit Kollegen und dem Chef/Vorgesetzten umgehen, intensive Flirtversuche und Anbaggern unterlassen, von innigen Berührungen und Knutscherei Abstand nehmen.

- Waren es tatsächlich ein paar Gläser zu viel, heisst es sich zu bedanken und möglichst unauffällig zu verabschieden, bevor sich möglicherweise Übelkeit breit macht oder man sich gar übergeben muss.

- Sollten nicht alle Kosten von der Firma getragen werden, sollte man sich nicht einfach irgendwann aus dem Staub machen.

- Erwischt man Kollegen oder Vorgesetzte in einer intimen Situation, heisst es, Stillschweigen zu bewahren, weder darüber mit anderen zu reden noch Fotos zu machen.

Was gilt noch zu beachten?

Auch am Tag nach einer Weihnachtsfeier oder Veranstaltung gilt es einiges an Regeln zu beachten.

Lästereien über die Feier oder Personen der Firma sollten vermieden werden. Mögliche Verbrüderungsrituale von Kollegen oder Chefs sollten mit Vorsicht gesehen werden. Eventuell kommt ein einfaches Du am nächsten Tag nicht mehr so gut an.

Grundsätzlich kann es nicht schaden, sich freundlich und dennoch mit Respekt den anderen gegenüber zu benehmen und die weitere Entwicklung im Umgang abzuwarten.

Natürlich kann es trotz eigenem besseren Wissen passieren, dass man aufgrund der ausgelassenen Stimmung doch mal unbeabsichtigt in ein Fettnäpfchen tritt. Hier sollte man nicht darauf warten, dass irgendwann Gras über die Sache gewachsen ist. Eine Entschuldigung sollte als persönliche Geste nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Sollte man auf einer Weihnachtsfeier, bei Firmenveranstaltungen oder während eines Ausflugs aus dem Rahmen gefallen sein, kann dies verschiedene Konsequenzen nach sich ziehen. Die Kollegen lassen dieses Thema immer wieder aufleben, ziehen sich möglicherweise zurück und im schlimmsten Fall gibt es eine Abmahnung.

Nur einige der Aspekte, die das Wohlfühlen am Arbeitsplatz nach solch einem Vorfall durchaus beeinträchtigen können.

Was kann noch passieren?

Nicht zu vergessen ist aber auch die andere Seite der Medaille. Die verschiedenen Firmenveranstaltungen können trotz Regeln manchmal dazu führen, dass es zu Situationen kommt, die nicht von allen Beteiligten als angenehm empfunden werden.

Vor allem, wenn Alkohol im Spiel ist, kann die Hemmschwelle mit zunehmendem Konsum sinken. Doch dies ist keinesfalls ein Grund, um beispielsweise permanente Annäherungsversuche oder Zudringlichkeiten über sich ergehen lassen zu müssen.

Hier heisst es, sich aktiv dagegen zu währen, auch wenn dies im Nachhinein zu einem gehemmten Umgang miteinander führen kann. Sollte es sich hierbei um (direkte) Vorgesetzte handeln, kann auch das eigentliche Arbeitsverhältnis darunter leiden.

Solch ein Vorfall kann zu einer unsichtbaren Barriere werden, welche das Wohlbefinden am Arbeitsplatz deutlich einschränken kann.

Hier sollte sich der/die Betroffene auf jeden Fall zeitnah Gedanken darüber machen, wie mit der Situation umgegangen werden kann. Möglicherweise hilft ja schon ein persönliches Gespräch unter vier Augen. Ansonsten kann es sinnvoll sein, objektive Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Die qualifizierten Berater von Zukunftsblick haben immer ein offenes Ohr für Sie. Ganz gleich, ob es um Problematiken im Hinblick auf eine Weihnachtsfeier oder bezogen auf Kollegen und / oder Vorgesetzte geht.

Eine persönliche Telefonberatung kann Sie dabei unterstützen, eine passende Lösung zu finden, für sich selbst die Situation neu zu bewerten oder auch eine wichtige Entscheidung für die Zukunft zu treffen.

Sie sind nicht allein. Das Team von Zukunftsblick ist jederzeit gerne für Sie da.


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